Beratungsstelle Schwangerschaftsabbruch, so finden Sie eine anerkannte Stelle
Wer in Deutschland eine Schwangerschaft nach der Beratungsregelung beenden möchte, braucht vorher eine Beratung in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle. Diese Seite erklärt, welche Stellen den Beratungsschein ausstellen, wie Sie eine finden, was im Gespräch passiert und was Sie mitbringen sollten.
Warum die Beratung vorgeschrieben ist
Paragraph 219 des Strafgesetzbuchs und das Schwangerschaftskonfliktgesetz machen die Beratung zur Voraussetzung für einen straffreien Abbruch nach der Beratungsregelung. Nach der Beratung erhalten Sie eine Bescheinigung, den Beratungsschein. Zwischen dem Gespräch und dem Eingriff müssen mindestens drei Tage liegen. Bei einer medizinischen oder kriminologischen Indikation ist diese Pflichtberatung nicht vorgeschrieben, Beratung steht Ihnen trotzdem offen.
- Die Beratung ist kostenlos.
- Sie ist vertraulich, und auf Wunsch können Sie gegenüber der Beraterin anonym bleiben.
- Die Entscheidung über die Schwangerschaft treffen Sie selbst.
Mehr zur Rechtslage lesen Sie unter Paragraph 218.
Welche Stellen den Beratungsschein ausstellen
Den Beratungsschein dürfen nur Stellen ausstellen, die das jeweilige Bundesland als Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle anerkannt hat. Solche Stellen gibt es in allen Bundesländern, in Städten und in vielen Landkreisen. Träger sind freie Verbände, Kommunen und Gesundheitsämter.
- pro familia unterhält bundesweit Beratungsstellen und in einigen Orten eigene medizinische Einrichtungen.
- Stellen der Diakonie und der Arbeiterwohlfahrt (AWO) bieten in vielen Regionen anerkannte Konfliktberatung an.
- donum vitae ist ein katholisch geprägter Verein, dessen anerkannte Stellen ebenfalls den Beratungsschein ausstellen.
- Gesundheitsämter und kommunale Stellen beraten in manchen Regionen selbst.
Ob eine bestimmte Stelle anerkannt ist, erfahren Sie direkt bei ihr oder über die Beratungsstellensuche auf familienplanung.de, einem Angebot des Bundes.
Ein wichtiger Hinweis zu kirchlichen Stellen
Die Schwangerschaftsberatungsstellen in Trägerschaft der katholischen Kirche, etwa der Caritas und des Sozialdienstes katholischer Frauen, beraten zu Schwangerschaft, finanziellen Hilfen und dem Leben mit Kind. Sie stellen seit Anfang der 2000er Jahre keinen Beratungsschein aus. Wenn Sie den Schein für einen Abbruch nach der Beratungsregelung brauchen, fragen Sie bei der Terminvereinbarung kurz nach, ob die Stelle ihn ausstellt. Diese Frage ist üblich und wird sachlich beantwortet.
So läuft die Beratung ab
Ein Beratungsgespräch dauert meist etwa eine Stunde. Es findet vor Ort statt, in manchen Stellen auch per Video oder Telefon, wenn das Bundesland es zulässt.
- Termin vereinbaren: telefonisch oder online, oft innerhalb weniger Tage. Sagen Sie, dass es um eine Schwangerschaftskonfliktberatung geht. Das Gesetz verlangt, dass diese Beratung unverzüglich angeboten wird.
- Gespräch: Sie können Ihre Situation schildern, Fragen zu Methoden, Kosten, Fristen und Hilfen stellen. Das Gesetz erwartet ein offenes Gespräch, zwingen kann Sie aber niemand, Gründe zu nennen.
- Begleitung: Sie können eine Person Ihres Vertrauens mitbringen. Bei Bedarf wird eine Dolmetscherin organisiert oder die Beratung in einer anderen Sprache angeboten.
- Beratungsschein: Am Ende erhalten Sie die Bescheinigung mit Datum. Sie bringen sie zum Termin in der Praxis oder Klinik mit.
- Weitere Hilfe: Die Stelle hilft beim Antrag auf Kostenübernahme und nennt Praxen und Kliniken in der Region, die Abbrüche vornehmen.
Was Sie mitbringen sollten
- Einen Ausweis
- Falls vorhanden, eine ärztliche Bestätigung der Schwangerschaft und der Woche
- Ihre Versichertenkarte, wenn Sie gleich über eine Kostenübernahme sprechen möchten
- Fragen, die Ihnen wichtig sind, gern notiert
Den Ablauf vom Schein bis zum Termin beschreibt der Ratgeber Beratungsschein.
Nach der Beratung, die nächsten Schritte
Nach dem Gespräch beginnt die Wartezeit von mindestens drei Tagen. In dieser Zeit können Sie einen Termin in einer Praxis oder Klinik vereinbaren und, falls nötig, die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Achten Sie dabei auf die Frist, die auch während der Wartezeit weiterläuft.
- Fristen und Rechenweg: abtreiben wann
- Kosten und Kostenübernahme: Kosten für eine Abtreibung
- Methoden: Schwangerschaftsabbruch medikamentös und Schwangerschaftsabbruch operativ
Für Beratungsstellen und Hilfsorganisationen
Beratungsstellen und Hilfsorganisationen können ihr geprüftes Profil auf Abortion.io pflegen, mit Sprachen, Erreichbarkeit und Angeboten, damit Menschen sie in ihrer Sprache finden.
Häufige Fragen zur Beratung
Muss ich in der Beratung meine Gründe nennen?
Das Gesetz erwartet ein offenes Gespräch über Ihre Situation, die Mitwirkung kann aber nicht erzwungen werden. Die Beratung ist ergebnisoffen, und am Ende erhalten Sie den Beratungsschein.
Wie lange ist der Beratungsschein gültig?
Das Gesetz verlangt, dass zwischen Beratung und Eingriff mindestens drei Tage liegen und der Abbruch innerhalb der Frist erfolgt. Eine eigene Gültigkeitsdauer des Scheins regelt das Gesetz darüber hinaus nicht ausdrücklich, die Frist ist die Grenze.
Kann ich die Beratung in einer anderen Stadt machen?
Ja. Sie können jede staatlich anerkannte Beratungsstelle wählen, auch außerhalb Ihres Wohnorts.
Erfährt jemand von meiner Beratung?
Die Beraterinnen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ohne Ihre Zustimmung gibt die Stelle keine Auskunft an Dritte.
Ihre nächsten Schritte im Überblick
Der Check zeigt, was in Ihrer Woche gilt. Medizinische Entscheidungen treffen Sie gemeinsam mit einer Ärztin oder einem Arzt.