Häufige Fragen zum Schwangerschaftsabbruch, sachlich beantwortet
Hier finden Sie kurze, sachliche Antworten auf die Fragen, die Menschen in Deutschland am häufigsten zum Schwangerschaftsabbruch stellen. Jede Antwort verweist auf eine ausführliche Seite. Diese Antworten sind allgemeine Information und keine medizinische oder rechtliche Beratung.
Fragen zum Gesetz
Ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland erlaubt?
Nach der Beratungsregelung bleibt er straffrei, wenn er innerhalb von 12 Wochen nach der Empfängnis von einer Ärztin oder einem Arzt vorgenommen wird und die Schwangere mindestens drei Tage vorher eine anerkannte Beratung besucht hat. Bei medizinischer oder kriminologischer Indikation ist er nicht rechtswidrig. Mehr unter Paragraph 218.
Was bedeutet die Beratungsregelung?
Sie ist der häufigste rechtliche Weg in Deutschland. Der Abbruch gilt als rechtswidrig, bleibt aber straffrei, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind: Verlangen der Schwangeren, Beratungsschein, drei Tage Wartezeit, Eingriff durch eine Ärztin oder einen Arzt, Frist von 12 Wochen nach der Empfängnis.
Gibt es noch ein Werbeverbot für Praxen?
Nein. Paragraph 219a wurde 2022 aufgehoben. Praxen und Kliniken dürfen seitdem sachlich darüber informieren, dass und wie sie Abbrüche vornehmen.
Brauche ich als Minderjährige die Zustimmung meiner Eltern?
Das hängt nach der Rechtsprechung davon ab, ob die Ärztin oder der Arzt Sie für einsichtsfähig hält. Bei jüngeren Minderjährigen wird in der Regel die Zustimmung der Sorgeberechtigten verlangt. Eine Beratungsstelle hilft vertraulich weiter.
Fragen zu Fristen
Bis zu welcher Woche ist ein Abbruch möglich?
Nach der Beratungsregelung bis 12 Wochen nach der Empfängnis, das entspricht ungefähr 14 Wochen nach dem ersten Tag der letzten Periode. Die medizinische Indikation hat keine feste Frist. Mehr unter abtreiben wann.
Wie zähle ich die Wochen richtig?
Praxen zählen ab dem ersten Tag der letzten Periode, das Gesetz ab der Empfängnis. Die genaue Woche bestimmt der Ultraschall.
Läuft die Frist während der Wartezeit weiter?
Ja. Deshalb lohnt es sich, den Beratungstermin früh zu vereinbaren.
Fragen zur Beratung
Wo bekomme ich den Beratungsschein?
In einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle. Stellen in Trägerschaft der katholischen Kirche stellen keinen Schein aus. Mehr unter Beratungsstelle Schwangerschaftsabbruch.
Ist die Beratung kostenlos und vertraulich?
Ja. Die Beratung kostet nichts, die Beraterinnen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, und auf Wunsch können Sie anonym bleiben.
Entscheidet die Beratungsstelle über meinen Abbruch?
Nein. Die Beratung ist ergebnisoffen, die Entscheidung treffen Sie selbst.
Fragen zu den Kosten
Wer zahlt den Abbruch?
Nach der Beratungsregelung meist die Schwangere selbst. Bei geringem Einkommen übernimmt das Bundesland die Kosten, beantragt über die Krankenkasse. Bei medizinischer oder kriminologischer Indikation zahlt die Krankenkasse. Mehr unter Kosten für eine Abtreibung.
Muss ich die Kostenübernahme vorher beantragen?
Ja. Der Antrag muss vor dem Eingriff bei der Krankenkasse gestellt werden.
Fragen zu den Methoden
Welche Methoden gibt es?
Den medikamentösen Abbruch mit zwei Wirkstoffen und den operativen Abbruch, meist als Absaugung. Welche Methode passt, entscheiden Sie gemeinsam mit einer Ärztin oder einem Arzt.
Ist ein Abbruch gefährlich?
Die Weltgesundheitsorganisation beschreibt beide Methoden als sicher, wenn sie fachgerecht und nach Leitlinie durchgeführt werden. Schwere Komplikationen sind selten.
Kann ich danach noch schwanger werden?
Nach heutigem Wissen beeinträchtigt ein fachgerecht durchgeführter Abbruch die spätere Fruchtbarkeit nicht.
Fragen zur Privatsphäre auf Abortion.io
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Woher stammen die Informationen?
Aus Gesetzestexten, amtlichen Stellen, der Leitlinie der Weltgesundheitsorganisation und den Fachgesellschaften wie der DGGG. Jede Gesetzeskarte zeigt Quelle und Prüfdatum.
Wenn Sie jetzt Unterstützung brauchen
Telefonnummern und Anlaufstellen für Gespräche rund um die Uhr finden Sie unter Hilfe und Beratung. Im Notfall rufen Sie 112.